Resolution “Beschulung der Flüchtlingskinder”

Für alle neu hinzuziehenden Kinder und Jugendlichen, gleich ob als Familienangehörige oder unbegleitet, gilt in unserem Land die Schulpflicht (siehe auch Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung NRW, sowie §§ 34-41 und § 125 Schulgesetz NRW) Die Pflicht besteht , solange der Aufenthalt gestattet ist. Auch für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche besteht Schulpflicht bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht. Bei dieser Schul- Verpflichtung handelt es sich um eine große humanitäre Errungenschaft, die Kinder aller Herkunft diesbezüglich gleichstellt.

Bisher wurde die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW nicht umgesetzt. Die Schulpflicht greift faktisch erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind/ der Jugendliche fest einer Kommune zugeordnet ist. Diese „Aussetzung der Schulpflicht“ geschieht aber unter der Prämisse, dass die Aufenthaltsdauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung wenige Tage beträgt und die feste Zuordnung zu einer Kommune spätestens innerhalb von 14 Tagen erfolgt ist. Diese Fristen sind aus heutiger Sicht völlig unrealistisch, nicht selten verbleiben Flüchtlinge mehrere Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen.

Und weil sich das Land NRW um diese Pflichtaufgabe zu drücken scheint, versuchen die GRÜNEN, die.LINKEN und wir mit einer Resolution ein bißchen nachzuhelfen.

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