Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung Ihrer Meldedaten

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung Ihrer Meldedaten

In einer öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Herne wird darauf hingewiesen, dass Sie Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Meldedaten an die Bundeswehr einlegen können. Unter der folgenden Bekanntmachung sind noch weitere Empfänger solcher Datenübermittlungen aufgeführt. Auch dort können Sie Widerspruch einlegen.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Herne

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung gem. § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) – in der derzeit geltenden Fassung

Die Meldebehörde übermittelt gemäß des § 58c Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) vom 30.05.2005 (BGBl. I S. 1482) in der derzeit geltenden Fassung an das Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial den Familienname, den Vorname und die gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des BMG widersprochen haben. Widersprüche können schriftlich oder zur Niederschrift unter Vorlage des Personalausweises oder Passes beim Fachbereich Bürgerdienste

· Stadtbezirk Herne-Mitte, Friedrich-Ebert-Platz 5,
· Stadtbezirk Wanne, Rathaus Wanne, Rathausstr. 6, Zimmer 6 und 8, eingelegt werden.

Herne, 02. Oktober 2017 Der Oberbürgermeister: i.V. Dr. Frank Burbulla, Stadtrat

Sie haben außerdem ein Widerspruchsrecht gegen die

– Weitergabe der Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen gemäß §50 Abs.1 BMG.

– Weitergabe der Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen gemäß §50 Abs.2 BMG.

– Weitergabe der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft gemäß §42 Abs.3 BMG, wenn ich als Familienangehöriger (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehöre. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.

– Weitergabe der Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gem. §58c Abs.1 S2 Soldatengesetz (nur an im Folgejahr volljährig werdende Personen).

– Weitergabe der Daten an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß §50 Abs.3 BMG.

Auch hier gilt, dass die Datenübermittlung unterbunden werden kann, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des BMG widersprochen haben. Widersprüche können schriftlich oder zur Niederschrift unter Vorlage des Personalausweises oder Passes beim Fachbereich Bürgerdienste

· Stadtbezirk Herne-Mitte, Friedrich-Ebert-Platz 5,
· Stadtbezirk Wanne, Rathaus Wanne, Rathausstr. 6, Zimmer 6 und 8, eingelegt werden.

Anfrage: Fliegenplage

Unsere Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 17.10.2017:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 27.06.2017 wurde u. a. von der SPD ein ‚Runder Tisch‘  zu  der Fliegenplage gefordert. Wie in den Medien zu lesen war, hat dieser nichtöffentlich stattgefunden  u. a. mit den Fraktionsvorsitzenden der BV.

Fragen:

  1. Wer hatte dazu eingeladen ?
  2. Wer nahm an diesem teil ?
  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieser Runde Tisch nichtöffentlich durchgeführt und somit allen Betroffenen die Möglichkeit verwehrt, sich dazu zu äußern, obwohl das Problem in der BV öffentlich diskutiert wurde ?
  4. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die anderen, in der BV vertretenen Parteien nicht eingeladen ?
  5. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dem BV-Kollegen Röll der Zutritt verweigert?
  6. Welche Ergebnisse hatte dieses Treffen ?
  7. Wie soll das Problem nun endgültig gelöst werden ?

 

 

Herr Gresch antwortet:

zu Frage 1.:

Herr Bezirksbürgermeister Koch

zu Frage 2.:

Je 1 Vertreter der Fraktionen in der Bezirksvertretung Wanne,

je 1 Stadtverordneter der Fraktionen in der Bezirksvertretung Wanne,

die Vorsitzende des Ausschusses für Umweltschutz,

Vertreter der in Rede stehenden Firmen,

Vertreter der Anwohner,

Vertreter der beteiligten städtischen Verwaltungseinheiten.

zu Frage 3.:

Da es sich hierbei um keine offizielle Sitzung der Bezirksvertretung handelt, gelten hier nicht die Regelungen der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung, der Allgemeinen Richtlinien und der Geschäftsordnung. Es obliegt der Organisationshoheit des Bezirksbürgermeisters. Dieser hält beispielsweise auch Bürgersprechstunden ab, ohne das gesamte Gremium dazu einzuladen.

Wenn die Einzelmitglieder auch eingeladen worden wären, hätten aus Proporzgründen alle Mitglieder der Bezirksvertretung eingeladen werden müssen.

zu Frage 4.:

Siehe Antwort zu Frage 3.

Einzelmitglieder sind keine Fraktionen.

zu Frage 5.:

Siehe Antworten zu den Fragen 3. und 4.

Auch wenn Herr Röll bei seiner Anfrage (siehe TOP 10) einen Kopfbogen verwendet, der den Status einer Fraktion suggeriert, ist und bleibt er ein Einzelmitglied in diesem Gremium.

zu Frage 6.:

Siehe Bericht und Diskussion zu TOP 8.

zu Frage 7.:

Siehe Bericht und Diskussion zu TOP 8.

Anfrage: Probleme Wohnblock Emscherstraße 78-96

Unsere Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 17.10.2017:

Im Frühjahr diesen Jahres fand anlässlich von Problemen ein Treffen vor Ort u. a. mit Bewohnern, Nachbarn, Verwaltung, Polizei, Politik … statt, bei dem von der Verwaltung zugesagt wurde, einen ‚Runden Tisch‘ einzuberufen, an dem u. a. die an diesem Treffen Teilnehmenden, eingeladen werden sollten.

Im Sommer traten erneut Probleme, v. a. wegen der Versorgung mit Energie und Wasser auf. Aufgrund der Beschwerden der Mieter schaltete sich die ‚Stadt‘ ein, so dass vom Eigentümer, bzw. dessen Vertreter zugesichert wurde, diese Probleme kurzfristig zu lösen. Dennoch lässt die Sauberkeit, insbesondere um die Müllcontainer-Anlagen oft zu wünschen übrig.

Fragen:

  1. Wie ist der Sachstand ?
  2. Wurde der ‚Runde Tisch‘ eingerichtet ?
  3. Wenn ja, wann und wer nahm daran teil ?
  4. Konnten die Energieprobleme endgültig gelöst werden ?
  5. Wurden mit dem Eigentümer Gespräche hinsichtlich der Sauberkeit und des Umfeldes geführt ?
  6. Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?

 

Herr Stadtrat Chudziak antwortet:

zu Frage 1:

Bereits durch das Bürgerforum im März wurde deutlich, dass der überwiegende Teil der genannten Probleme zivilrechtlicher Art ist und sich auf das Innenverhältnis Mieter/Vermieter bezieht. Nach dem Bürgerforum hat die Stadtverwaltung über die Wohnungsaufsicht in einigen Problemfällen unterstützend tätig werden können. Ferner hat der Kommunale Ordnungsdienst die Siedlung besonders engmaschig überwacht. Fortlaufend gab es Klagen über Verschmutzungen der Anlagen und Schäden an den Mietsachen. Im August drohte der Siedlung dann die Absperrung des Allgemeinstroms sowie der Wasserversorgung, da der Eigentümer bzw. dessen Vertreter den Zahlungsverpflichtungen bei den Stadtwerken offenbar nicht nachgekommen waren. Im September wurde den Mietern durch den Wärmelieferanten eine Leistungsabstellung angekündigt, da der Eigentümer bzw. dessen Vertreter den Zahlungsverpflichtungen offenbar nicht nachgekommen war. In beiden Fällen hat die Stadtverwaltung mit der Wohnungsaufsicht unterstützend eingegriffen, um die Unbewohnbarkeit der Wohnungen zu verhindern und die Bewohner/-innen zu unterstützen. Da sich die an die Verwaltung herangetragenen Problemstellungen nahezu ausnahmslos auf Mietrechtsfragen beschränkten wurden die Mieter/-innen am 19. September 2017 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei welcher der Mieterschutzbund ausführlich Handlungsoptionen für die Mieter/-innen und grundsätzliche Probleme im Umgang mit „robusten“ Vermietern adressiert hat. Mitarbeiter/-innen der Wohnungsaufsicht sowie des JobCenters standen für Fragen ebenfalls zur Verfügung.

zu Frage 2:

Aufgrund der deutlichen Verschiebung der Probleminhalte und der Bedürfnisse der Anwohnerschaft wurde der Runde Tisch bislang nicht umgesetzt. Vielmehr hat es vorrangig einer ausführlichen Beratung in Mietrechtsfragen bedurft.

Im Übrigen zeigte sich bei den Veranstaltungen eine durchaus gute Vernetzung und Nachbarschaft auch über sozio-kulturelle Gruppen hinweg.

Zu Frage 3:

Siehe Antwort zu  Frage 2.

Zu Frage 4:

Solange der Eigentümer, bzw. dessen Vertreter als verantwortliche Vertragspartner der Stadtwerke bzw. der jeweiligen Energieversorger seinen vertragsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, droht keine Energiesperre.

Zu Frage 5:

Nachdem der Eigentümervertreter leider bei der Informationsveranstaltung im September nicht anwesend war, konnte am 10.10.2017 ein ausführliches Gespräch mit einem Vertreter Altro Mondos und des Eigentümers geführt werden.

Zu Frage 6:

Die Vertreter des Eigentümers haben umfangreiche Verbesserungen versprochen. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung eines Hausmeisterdienstes, für welchen die Mieter nach hiesigem Kenntnisstand auch (über die Nebenkosten) zahlen. Bei einem Folgegesprächstermin im Dezember sollen die Fortschritte evaluiert werden.

Anfrage: Wartehäuschen an der Bushaltestelle Wibbeltstraße

Für die Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 17.10.2017 haben wir folgende Anfrage gestellt:

An der Wibbeltstraße zwischen Wanner- und Heinestraße, an der Seite zum Gesundheitsamt, steht ein Wartehäuschen, das offensichtlich nicht mehr genutzt wird.

Fragen:

  1. Wird dort noch einmal eine Buslinie herführen ?
  2. Wenn nicht, ist es nicht sinnvoller, dieses Wartehäuschen an einer Stelle aufzubauen, wo es genutzt wird ?

 

Herr Becker antwortet:

Es handelt sich hier um einen Fahrgastunterstand an einer ehemaligen Bushaltestelle „Wanne Rathausplatz“ auf der Wibbeltstraße.

Infolge der veränderten Führung der Linie 323 wurde die Haltestelle aufgegeben.

Bis auf Weiteres ist kein Linienbetrieb über die Wibbeltstraße vorgesehen.

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Umsetzung des Fahrgastunterstandes prüfen.

Anfrage: „H 1“ – Kreativquartier Heinestraße 1

Für die Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 17.10.2017 haben wir folgende Anfrage gestellt:

Anfang Juli wurde das „H 1“ – Kreativquartier Heinestraße 1 – feierlich eröffnet. Von dort sollen
neue Initiativen zur Vernetzung von Kreativität, Kommunikation und Wirtschaft organisiert werden.

Fragen:
1. Wie ist der Sachstand ?
2. Welche Aktivitäten wurden initiiert ?
3. Wieviele kreative Gruppen / Einzelpersonen konnten bisher gewonnen werden ?
4. Wie sind die Fortschritte bei der Nutzung von Leerständen ?
5. In welcher Höhe und für wie lange sind für welche Bereiche (Personal, Sachmittel,
Förderungen von Kreativität, Projekten, Gruppen, Einzelpersonen …) Finanzen vorhanden?

 

Die Beantwortung der Fragen können Sie hier nachlesen.