Kontrolle von Privatparkplätzen durch die Stadt

Die Antwort auf unsere Anfrage in der Bezirksvertretung Eickel zu der Parkplatzkontrolle von Supermärkten durch den Kommunalen Ordnungsdienst hat uns doch sehr überrascht. Also wollten wir der Sache auf den Grund gehen und haben dazu im Stadtrat nachgehakt.

Dazu haben wir eine Anfrage im Rat gestellt:

Sitzung des Rates der Stadt Herne am 27.02.2018

Anfrage „Kontrolle von Privatparkplätzen durch den KOD“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion PIRATEN-AL bittet Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung des Rates am 27.02.2018 aufzunehmen.

Hintergrund:

Als Antwort auf eine Anfrage in der Bezirksvertretung Eickel zu diesem Thema hieß es, daß es keine Verträge zwischen der Stadt Herne und den Grundstückseigentümern dieser Parkplätze gibt. Vielmehr reiche eine öffentliche Widmung dieser Verkehrsflächen und das öffentliche Interesse aus. Dies erscheint uns als stark verkürzt dargestellt!

Wie allgemein bekannt sein sollte, lassen Supermarktbetreiber an anderen Stellen solche Parkplätze von privaten Unternehmen kontrollieren. Wie eine einfache Internet-Recherche ergibt, geschah es in anderen Städten, daß die Supermarktbetreiber nicht mehr mit diesem privaten Firmen zusammen­arbeiten wollten und stattdessen wieder auf die städtischen Ordnungsbehörden zurückgriffen. In diesen Städten wurden dazu Ratsbeschlüsse gefaßt. In Herne niemals.

Wenn die öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche zurückgenommen wird (Beispiel vor kurzem: Mulvanystraße) läuft das sehr wohl durch die politischen Gremien. Nur für den umgekehrten Vorgang findet sich zu den 6 Parkplätzen nichts im ALLRIS.

Fragen:

  1. Wird die öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche in Herne als „laufendes Geschäft der Verwaltung“ angesehen? Mit welcher rechtlichen Begründung?
  2. Wäre der explizite Beschluß des Rats oder einer Bezirksvertretung stattdessen nicht auch möglich?
  3. Wenn es schon keine Verträge mit den Eigentümern der Parkplätze gibt, muß das Ganze ja über einen Verwaltungsakt geregelt worden sein. Stellen Sie bitte die Inhalte dieser Verwaltungsakte gegliedert nach den sechs Privatparkplätzen dar.
  4. Der zeitliche Aufwand, den der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) für die Kontrolle der Privatparkplätze betreibt (und der damit an anderen Stellen fehlt), konnte in der BV Eickel nicht klar benannt werden. Durchschnittsangaben über das Verhältnis zu den gesamten Arbeits­stunden des KOD werden aber sicherlich möglich sein. Schon alleine deshalb, weil die vor­gefundenen Ordnungswidrigkeiten genau erfaßt werden müssen.
    Wie hoch ist also der anteilige zeitliche Aufwand grob geschätzt in Prozent?
  5. Ist die Kontrolle der Privatparkplätze für die Stadt Herne kostendeckend?

Bernd Schroeder

Fraktionsvorsitzender

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