Vor einiger Zeit wurde im Bereich des Haupteingangs des Südfriedhofs wohl auf Grund der Verlagerung des evangelischen Kindergartens an die Südwestseite der Wiescherstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. In der Presse gab es Klagen darüber, daß das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht beschildert sei, obwohl der Grund „Kindergarten“ speziell von Ortsfremden nicht ohne weiteres erkennbar sei. Inzwischen werden in diesem „Bereich der Unsicherheit über das zulässige Tempo“ Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Mit den üblichen kostenpflichtigen Folgen.
In anderen Kommunen werden Tempolimits örtlich und zeitlich – solange der Kindergarten oder die Schule auf hat – beschränkt. Herne scheint sich solchen kraftfahrerfreundlichen Lösungen großflächig zu verweigern. Alles merkwürdig, vielleicht lassen sich mit einer Anfrage im Ausschuß für Planung und Stadtentwicklung ja Hintergründe aufhellen.