Mit unseren Spielhallen alles rechtens?

Vor bereits 5 Jahren hat der Glücksspielstaatsvertrag geregelt, dass ab dem 1.12.2017 zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten ist. Bisher ist diese Regelung in unserer Stadt noch nicht beachtet worden. Jetzt ist dieses Gesetz rechtskräftig und es gibt weiterhin keine Anzeichen, dass die Einhaltung des Mindestabstands zwischen Spielhallen in Herne durchgesetzt werden soll. Dazu unsere Anfrage in der Bezirksvertretung Eickel:

Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 1.2.2018

Anfrage „Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Eickel“

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

Ab dem 01.12.2017 dürfen Spielhallen nur noch diesen Namen tragen und sich nicht mehr „Casino“ oder ähnlich hochtrabend nennen, ferner müssen sie auch 350 Meter Abstand zueinander und von Schulen etc. haben, dies sieht der Glücksspielstaatsvertrag in §16 Absatz 3 vor:

Ein Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Die Spielhallen sollen nicht in der Nähe von Schulen oder Kinder-/Jugend-Einrichtungen sein.

Daher bitte ich die folgenden Fragen in der o.g. Sitzung von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie viele Spielhallen gibt es im Stadtbezirk Eickel?
  2. Bei welchen Spielhallen im gesamten Stadtgebiet wird der Mindestabstand zu Schulen bzw. Kinder-/Jugend-Einrichtungen im Bezirk nicht eingehalten?
  3. In wieweit ist der Stadtbezirk Eickel davon betroffen?
  4. Gibt es in Eickel Spielhallen, die dadurch geschlossen werden müssten?

Michael Eilebrecht

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