Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz

Seit August 2013 haben Kinder lt. § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf vorgenannte Betreuung und die Kommunen sind bei Mangel schadenersatzpflichtig.

In der letzten Sitzung vom 21.02.18 mussten wir feststellen, dass die Stadt Herne die Bedarfe trotz intensiver Bemühungen nicht decken kann.

Dazu haben wir im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Anfrage vorgesehen:

Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend u. Familie am 20.03.2018

Anfrage: Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Ratsfraktion Piraten-AL bittet Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aufzunehmen:

Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter.

Seit August 2013 haben Kinder lt. § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf vorgenannte Betreuung und die Kommunen sind bei Mangel schadenersatzpflichtig.

In der letzten Sitzung vom 21.02.18 mussten wir feststellen, dass die Stadt Herne die Bedarfe trotz intensiver Bemühungen nicht decken kann.

Aus diesem Grunde bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kam es zu Klagen aufgrund fehlender KiTa-Plätze?
    Wenn ja, in welcher Größenordnung?
  2. Wie hoch beläuft sich der finanzielle Schaden aus diesen Klagen?
  3. Gibt es Hartz IV –Betroffene, die klagen, weil sie evtl. Berufstätigkeit oder Weiterbildung nicht aufnehmen können?

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Bitzer

 

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