Seit August 2013 haben Kinder lt. § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf vorgenannte Betreuung und die Kommunen sind bei Mangel schadenersatzpflichtig.
In der letzten Sitzung vom 21.02.18 mussten wir feststellen, dass die Stadt Herne die Bedarfe trotz intensiver Bemühungen nicht decken kann.
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