Das Kulturamt der Stadt Herne hat eine Broschüre mit dem Titel „Strünkeder Sommer“ herausgegeben. In dieser Broschüre wird gleich an erster Stelle für den 19. Mai, den Familientag der SPD geworben. Eine Woche vor den Europawahlen macht das für die SPD sicherlich Sinn, aber wo bleiben die anderen in Herne etablierten Parteien?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung BVerfG (NJW 1977. 751) ausgeführt:
„Als Hoheitsträger hat der (Ober-) Bürgermeister kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit…“
ferner:
„Den Staatsorganen ist es von Verfassung wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen…, das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken.“
Die Broschüre „Strünkeder Sommer“ wird unterstützt durch Herner Tochtergesellschaften sowie vom Land NRW.
Die Ratsfraktion Piraten-AL fordert die Stadt Herne unter Mithilfe eines Rechtsanwaltes auf, mit sofortiger Wirkung die Bewerbung des Familientages der SPD unter Verwendung der oben genannten Broschüre zu unterlassen.
Das Schreiben unseres Anwalts Herr Stefan Harmuth als PDF.
Und hier der Bericht in der WAZ.