Spielhallen gehören nicht in die Nähe von Schulen und Kindern

Spielhallen müssen sich an gesetzliche Regeln halten Foto: Pixabay

In Röhlinghausen liegt eine Spielhalle direkt gegenüber einer Grundschule. Das Glücksspiel an der Edmund-Weber-Straße 178 wird von dem Unternehmen HTR Entertainment aus Herne organisiert. Der Eingang dieser Spielhalle befindet sich auf der Burgstraße direkt gegenüber der Südschule. Aktuell besuchen 267 Kinder die Schule und das Ganztagsangebot wird von 80 Kindern genutzt.

„Nach der Glücksspielverordnung des Landes NRW sollen Spielhallen und Wettbüros mehr als 200 Meter von Schulen entfernt sein“, sagt Bernd Schroeder, Fraktionsvorsitzender der Piraten in Herne. „Das gilt auch für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Wir haben deshalb eine offizielle Anfrage bei der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW gestellt, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“.

Das Wohl von Kindern und Jugendlichen muss über dem Interesse der Kommune an Einnahmen aus der Vergnügungs- und Gewerbesteuer stehen. “Viele Existenzen von einzelnen Personen und ganzen Familien werden durch Spielsucht zerstört.”, sagt Bernd Schroeder. „Es muss von den Kommunen erwartet werden das sie die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Sie machen sich sonst mitschuldig am Ruin vieler Menschen“.

Auf der Hauptstraße befinden sich die Spielhallen „Löwen Play Casino“, „Sigma, Scope“, „Vulkan Stern“ und „Spielwelt“. Neben dem Mindestabstand zu Schulen dürfen die Ladenlokale keinen anderen Namen als Spielhalle führen. In der Stadtmitte von Herne finden sich die Firmen „Spielstuben“, „Spieloase“, „Oase“, „Casino“, „ABC“, „Merkur“ und „H. Weyers Spielhallen“. Es gibt keinen Bestandsschutz, das ist höchstrichterlich entschieden.  Die Stadt Herne ist jetzt ganz klar in der Pflicht.

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